Für Elektrofahrzeuge erhält man einen Zuschuss bis zu 6.750 €.
Mit der Änderung der "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen", die am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wird nur noch der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines rein elektrischen Fahrzeugs mit Batterie oder Brennstoffzelle vom Bund und den Herstellern gefördert. Plug-in-Hybride, die extern aufladbar sind, werden nicht mehr gefördert.
Neufahrzeuge
Die Förderung ist abhängig vom Nettolistenpreis des Basismodells. Bei Leasingfahrzeugen wird erst ab einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten gefördert. Die volle Förderung erhalten allerdings nur Leasingverträge mit einer Laufzeit ab 24 Monaten. Bei einer Vertragslaufzeit von 12 bis 23 Monate wird die Förderung reduziert.
Gebrauchtfahrzeuge
Die Förderung gilt auch für junge gebrauchte Elektrofahrzeuge. Der junge Gebrauchte darf mehrmals den Besitzer gewechselt haben aber das Datum der Erstzulassung bei Antragsstellung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen und die Laufleistung von 15.000 Kilometern darf nicht überschritten werden. Das Fahrzeug muss bei einem Fahrzeughändler erworben worden sein, der unter eigenem Namen eine Rechnung über den Kauf ausstellt hat. Und natürlich darf das Gebrauchtfahrzeug nicht bereits durch den BAFA-Umweltbonus gefördert worden sein. Fördergeld bekommt man wie auch bei den Neufahrzeugen auch bei Leasing für junge Gebrauchte bei einer Leasinglaufzeit von mindestens 12 Monaten.
Weitere Informationen zur Antragsstellung, zu den Fördervoraussetzungen, zur Höhe der Förderung und die Liste der förderfähigen Fahrzeuge finden Sie auf der BAFA-Seite*.
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