THG-Quote

Voraussetzungen zur Einreichung der Prämie


Prämie für Elektrofahrzeuge

Was ist die THG-Quote?

Als Fahrer eines Elektrofahrzeugs tragen Sie aktiv dazu bei, klimaschädliche Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Denn beim Fahren mit elektrischer Energie emittieren Sie weitaus weniger CO2, als beim Fahren mit fossiler Energie. Im Rahmen des Förderinstruments Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) haben Sie als Elektrofahrzeughalter die Möglichkeit, mit dem Handel von CO2-Zertifikaten von jährlich aktuell 300,00 € Prämie zu profitieren. Dazu müssen Sie lediglich als Halter eingetragen sein oder bei Firmenfahrzeugen eine entsprechende Bestätigung Ihres Unternehmens verfügen, dass Sie zum Handel mit Emissions-Zertifikaten im Namen Ihres Arbeitgebers autorisiert.

 

So funktioniert die THG-Quote

Die THG-Quote können Sie geltend machen, indem Sie nachweisen, dass ein batterieelektrisches Fahrzeug auf Sie zugelassen. Belege zur tatsächlichen Nutzung, also zum Beispiel wie viele Kilometer im Jahr zurückgelegt werden oder mit welchem Strom das E-Fahrzeug zu Hause geladen wird, sind nicht notwenig.

 

Voraussetzungen

Um von der THG-Quote profitieren zu können, müssen Sie ein rein elektrisches Fahrzeug besitzen. Plug-in-Hybride sind vom Quotenhandel ausgeschlossen. Alle Unterlagen im Überblick:

­- Sie besitzen die Führerscheinklasse B

- Sie sind als Halter im Fahrzeugschein eingetragen

- Bei Firmenfahrzeugen brauchen Sie eine Bestätigung des Unternehmens, dass Sie im Namen der Firma mit den jeweiligen Emissions-Zertifikaten handeln dürfen

 

Benötigte Daten

Folgende Daten werden von Ihnen benötigt:

- Eine Kopie der Vor- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 Ihres Elektrofahrzeugs.

- Ihre persönlichen Kontaktinformationen inklusive der Bankverbindung



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